In einem aktuellen Urteil beschließt das Landgericht Berlin, dass hohes Alter Mieter vor einer Kündigung wegen Eigenbedarfs schützt. Ab welchem Alter dies der Fall ist, ließ das Gericht allerdings offen.
Der Fall: Vermieterin kündigt wegen Eigenbedarfs
Eine Vermieterin kündigte 2015 das bestehende Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs und verlangte von den Mietern die Räumung. Die 84- und 87-jährigen Mieter, die dort seit 1997 lebten, widersprachen der Kündigung und führten als Gründe ihr hohes Alter, ihren beeinträchtigten Gesundheitszustand, ihre langjährige Verwurzelung am Ort sowie ihre für die Beschaffung von Ersatzwohnraum zu beschränkten finanziellen Mittel auf.
Das Urteil: Hohes Alter ist Härtegrund
Das Landgericht Berlin wies die Räumungsklage der Vermieterin ab. Laut § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB begründet allein der Wohnungsverlust im hohen Alter eine Härte – unabhängig von den anderen Beeinträchtigungen der Mieter. Ab welchem Alter sich Mieter auf den Härtefall „hohes Alter“ berufen können, ließen die Richter offen, da das Ehepaar bei Erhalt der Kündigung bereits über 80 Jahre alt war. (LG Berlin, AZ 67 S 345/18)
Weitere Aktuelles-Beiträge
Perfekte Raumaufteilung in Zentrallage! Diese verkehrsgünstig gelegene 2-Zimmer-Wohnung hat eine hervorragende Raumaufteilung. Idealerweise eignet sie sich für eine Person, die Wert auf kurze Wege zu den öffentlichen Verkehrsmitteln in Richtung Innenstadt legt. Der Balkon ist in Süd-Ausrichtung und liegt sehr schön ruhig. Trotzdass Sie…
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein betrachtet die Mietpreisbremse als gescheitert und lässt sie als erstes Bundesland vorzeitig auslaufen. Bereits zum 30.11.2019 soll die Mietpreisbremse abgeschafft werden. Auch die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen läuft an diesem Tag in Schleswig-Holstein aus. Neue Maßnahmen für bezahlbaren WohnraumUm bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, hat die Landesregierung eine Reihe von Maßnahmen […]