BHG: „Sonstige Betriebskosten“ müssen aufgeschlüsselt werden

28 Oktober
BHG: „Sonstige Betriebskosten“ müssen aufgeschlüsselt werden

Werden in der Abrechnung „sonstige Betriebskosten“ nicht aufgeschlüsselt, obwohl die einzelnen Kostenarten nicht eng zusammenhängen, ist die Abrechnung formell unwirksam. So ein Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH).

Der Fall: Mieterin zahlt Nachforderung nicht

Die Vermieterin einer Wohnung stellte mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 eine Nachforderung an ihre Mieterin. Diese enthielt den nicht weiter erläuterten Posten „sonstige Betriebskosten“. Zwar wurde im Mietvertrag unter dem Punkt „sonstige Betriebskosten“ die Umlage der Kosten der Dachrinnenreinigung, der Trinkwasseruntersuchung und diverser Wartungskosten vereinbart, in der Abrechnung fehlte jedoch die Aufschlüsselung des Betrags. Die Mieterin hielt die Abrechnung für formell unwirksam und verweigerte die Zahlung.

BGH: Kosten müssen aufgeschlüsselt werden

Eine Aufschlüsselung nach Kostenarten ist erforderlich, wenn die einzelnen Kostenarten nicht eng zusammenhängen. Auch der Zusatz im Mietvertrag ist nicht ausreichend: es bedarf einer – gegebenenfalls auch in einer Anlage oder Erläuterung zur Abrechnung – abschließenden Angabe der unter der Position „sonstige Nebenkosten“ abgerechneten Kostenarten sowie einer Aufschlüsselung, welche Beträge für die jeweilige Kostenart angefallen sind, so der Beschluss des Bundesgerichtshofs. In einem ähnlichen Beschluss hat der BGH die Abrechnung der Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung in einer Summe unter der Kostenposition „Versicherung“ als zulässig betrachtet, da diese eng zusammenhängen [VIII ZR  346/08].
[BGH Beschluss, VIII ZR 371/19]

 

Artikel lesen

Weitere Aktuelles-Beiträge

26 Oktober
Wohnung zur Miete in Frankfurt (nicht mehr verfügbar)

Gemütliches Zuhause unterm Dach Die gepflegte 3-Zimmer-Wohnung liegt in einer ruhigen 30er-Zone und Einbahnstraße, nur wenige Fußminuten zur Straßenbahn-Haltestelle Markus-Krankenhaus entfernt. Sie befindet sich im Dachgeschoss (2.OG) und ist, aufgrund des fehlenden Aufzuges, für die junge Generation bzw. Junggebliebene ideal. Ob als Single oder…

Artikel lesen
24 Oktober
Wohnung zum Kauf in Frankfurt (nicht mehr verfügbar)

Im Osten(d) geht die Sonne auf! Die im 6. Obergeschoss gelegene 3-Zimmer-Eigentumswohnung mit Balkon wird Sie aus mehreren Gründen begeistern. Die in idealer Westausrichtung gelegenen Räume erwarten Sie mit viel Helligkeit. Der Balkon mit dem Blick auf die Obermainanlage, sowie den Fernblicken auf den Henninger Turm,…

Artikel lesen