Corona: Eigentümer muss Sachverständigen dulden

20 August
Corona: Eigentümer muss Sachverständigen dulden

In einem aktuellen Fall sollte ein gerichtlicher Sachverständiger Mängel am Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft feststellen. Hierzu wurde ein Ortstermin vereinbart. Eine der Parteien lehnte dies jedoch aus Angst vor einer Corona-Ansteckung ab. Das Landgericht Saarbrücken urteilte, dass der Termin stattfindet – und verwies auf diverse Schutzmöglichkeiten.

Sachverständiger muss Infektionsschutz sicherstellen
Das Gericht urteilte, dass allein die Furcht vor einer Ansteckung nicht ausreicht, um einen Ortstermin abzusagen oder zu verlegen.

Sofern der nötige Infektionsschutz durch den Sachverständigen sichergestellt wird, sind auch Termine mit fünf oder mehr Personen möglich. Der Sachverständige hat in diesem Fall Schutzmaßnahmen, wie die Einhaltung der Maskenpflicht und des Abstandsgebots, zu ergreifen.

Hat eine Partei trotz dieser Maßnahmen Sorge sich anzustecken, könne sie bei dem Termin eine FFP2-Maske tragen oder sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. (LG Saarbrücken 15 OH 61/19)

Artikel lesen

Weitere Aktuelles-Beiträge

14 August
Wohnung zur Miete in Frankfurt (nicht mehr verfügbar)

Wohnen am Park mit direkter Cityanbindung Sie wohnen in einer top gepflegten Eigentumswohnanlage mit parkähnlichem Grundstück. Die Wohnung begeistert durch ihre optimale Lage. Ruhig, direkt am Niddapark, aber dennoch zentral, nur 5 Minuten fußläufig zum Bahn-, Bus- und S-Bahnhof Eschersheim bzw. Weißer Stein. Die 3-Zimmer-Stadtwohnung zeichnet…

Artikel lesen
14 August
Haus zum Kauf in Bad Soden (nicht mehr verfügbar)

Lage – Platz – Potenzial Das Einfamilienhaus, Bj. 1966, mit ca. 230 m² Wohnfläche auf 2 Wohnebenen, befindet sich in einer sehr begehrten Lage Bad Sodens, im Komponistenviertel. In der Vergangenheit wurde es viele Jahre, aufgrund seiner Aufteilung, als Wohn- und Praxiseinheit von einem Ärzte-Ehepaar…

Artikel lesen